Betreutes Wohnen – eine Option für mich?
Oft kommt es zum Sturz, bevor viele Menschen einsehen, dass ihre Immobilie nicht altersgerecht ist. Deshalb raten Experten, sich frühzeitig Gedanken über das Wohnen im Alter zu machen. Betreutes Wohnen ist eine Möglichkeit, weiterhin ein sicheres und selbstbestimmtes Leben zu führen. Was gilt es dabei zu beachten?
Beim Betreuten Wohnen geht es darum, ein selbstbestimmtes Leben mit Unterstützung im Alltag zu kombinieren. Solche Wohnungen sind auf eine einfachere Bewältigung des Alltags ausgelegt und befinden sich häufig in speziellen Wohnhäusern und Wohngegenden. Dabei gibt es von der Einzelwohnung bis hin zu WGs verschiedene Varianten.
Wie viel Betreuung darf es sein?
Dabei braucht nicht jeder Bewohner den gleichen Grad an Betreuung. Es gibt verschiedene Abstufungen: Von der Unterstützung im Haushalt über die Erledigung von Einkäufen bis hin zur Pflege. Allerdings sollte im Vorfeld genau in Augenschein genommen werden, wofür die jeweilige Einrichtung ausgestattet ist. Zusätzlich kann sich der Betreuungsgrad im Laufe der Zeit ändern. Dies sollte bei der Auswahl der passenden Einrichtung berücksichtigt werden.
Betreutes Wohnen mit Pflegegrad
Wenn die Unterkunft entsprechend ausgestattet ist, können auch pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad das Betreute Wohnen nutzen. Letztlich bestimmen die Rahmenbedingungen, wie umfassend die Pflege durchgeführt werden kann und ob Betreutes Wohnen in schweren Fällen sinnvoll ist.
Kauf, Miete und Zusatzleistungen
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Kosten des Betreuten Wohnens. Im Allgemeinen liegt das Preisniveau jedoch über dem regionalen Durchschnitt der Mietpreise. Als Orientierungshilfe bei der Suche nach geeignetem Wohnraum können die ortsüblichen Preise für Kaltmiete und Nebenkosten dienen, zuzüglich eines Pauschalbetrags von etwa 10 bis 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete für haustechnische Grundleistungen wie Hausnotruf oder Hausmeisterdienste.
Verrechnung von Betreuungspauschale und Pflegegeld
Die Miete allein deckt jedoch nicht alle Kosten ab. Hinzu kommt eine Betreuungspauschale. Die Kosten für mögliche Zusatzleistungen, die die Bewohner individuell wählen können, sowie die gesamten Ausgaben für das Betreute Wohnen müssen die Bewohner selbst tragen.
Regelungen zur finanziellen Unterstützung aufgrund eines Pflegegrades können teilweise auf die Betreuungspauschale angerechnet oder mit dem Pflegegeld verrechnet werden. Zu den Grundleistungen des Betreuten Wohnens zählen unter anderem haustechnische Dienste, ein Notrufsystem und verschiedene Betreuungsleistungen.
Sie erwägen den Umzug in eine altersgerechte Immobilie, sind sich aber unsicher, was mit Ihrer aktuellen Immobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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