Beim Verkauf einer Immobilie werden Daten ausgetauscht, Kontaktinformationen, Bankverbindungen oder die Bonitätsprüfung. Aber welche Daten müssen wirklich erhoben werden und wie lassen sie sich am besten schützen? Qualitätsmakler wissen, worauf hierbei zu achten ist.

Ziel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es, dass jeder Verbraucher selbst über seine Daten bestimmt. Das heißt: werden Daten gesammelt, darf das nur mit der Zustimmung des Betroffenen geschehen. Dieser hat auch das Recht, dass seine Daten gelöscht werden, wenn er das fordert. Zudem hat jeder Anspruch darauf, über seine gespeicherten personenbezogenen Daten regelmäßig Auskunft zu erhalten. Dazu gehören:

  • die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • die Dauer der Datenspeicherung
  • die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

In die Datenerhebung muss eingewilligt werden

Profimakler bitten frühzeitig um eine Einwilligung zur Datenerhebung, wenn beispielsweise ein Interessent ein Exposé anfragt. Denn um es ihm zuschicken zu können, benötigen sie dessen E-Mail-Adresse. Ebenfalls geschäftsrelevant sind Daten bei der Erstellung des Kaufvertrages, zum Beispiel Adresse und Bankverbindung. Zur Verarbeitung von Daten sind Makler darüber hinaus auch durch das Geldwäschegesetz verpflichtet.

Wie werden Daten gesichert?

Personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden. So wie Unterlagen nicht offen herumliegen dürfen, so müssen Daten auf dem PC vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Darüber hinaus dürfen Informationen aber auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Was besagt die Löschpflicht?

Interessenten, die eine Immobilie nicht kaufen, haben Anspruch darauf, dass ihre Daten umgehend gelöscht werden. Auch Käufer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten gelöscht werden, sobald diese ihren Zweck erfüllt haben, also wenn die Immobilientransaktion abgeschlossen ist. Der Makler ist jedoch verpflichtet, Daten zum Kaufvertrag für begrenzte Zeit aufzubewahren, wenn sie für die Besteuerung nötig sind.

Mit großer Sorgfalt kümmern sich Qualitätsmakler um die Sicherung von Kundendaten. Worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist, wissen sie sehr genau. Regelmäßig lassen sie sich von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wenn die Eltern oder Großeltern pflegebedürftig werden und das Zuhause nicht mehr zu den Bedürfnissen passt, bleibt oft noch eine Möglichkeit – der Umzug ins Pflegeheim. Dieser ist nicht immer leicht zu bewältigen. Besonders belastend wird es, wenn man alles von der Ferne aus oder unter Zeitdruck regeln muss.

Der aktuelle demographische Wandel zeigt sich besonders in der Altenpflege. Allein im November 2019 lebten über 810.000 Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese bieten nicht nur eine professionellere Versorgung als die häusliche Pflege, sondern entlasten auch die Familie. Vom Umgang mit der bisher bewohnten Immobilie bis zur Suche nach dem passenden Pflegeheim muss viel bedacht werden.

Was passiert mit dem Haus?

Soll das Haus im Familienbesitz bleiben, muss eventuell aufwendig saniert werden. Das kann je nach Umfang der Maßnahmen teuer werden. Die Angehörigen sollten zudem die Umzugs- und Pflegeheimplatzkosten nicht vergessen. Nicht immer reicht die Rente des Pflegebedürftigen aus, um die Unkosten zu stemmen. Sind diese zu hoch und die Kostenübernahme der Pflegekasse zu gering, kann es besser sein die Immobilie zu verkaufen. Das Geld kann dann für den Pflegeheimplatz genutzt werden. Die Frage, was im individuellen Fall die bestmögliche Entscheidung ist, kann ein kompetenter Makler beantworten. Um die Familie zu entlasten kann der gesamte Verkaufsprozess samt Unterlagenbeschaffung vom Profi übernommen werden.

Das Pflegeheim – Suche, Kosten, Unterlagen

Die Kosten für Pflegeheime fallen je nach Pflegegrad, Bundesland und Ausstattung unterschiedlich hoch aus. Achten Sie auf die strukturellen Einrichtungsinformationen und die von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geprüften Ergebnisindikatoren. Für den Umzug selbst werden Unterlagen wie etwa ärztlichen Dokumente benötigt, die je nach Gesundheitszustand des Pflegedürftigen unterschiedlich umfangreich sind. Zudem müssen Verträge gekündigt, Adressen geändert und bestehende Versicherungen überprüft werden.

Die Haushaltsauflösung

Wird die Immobilie verkauft oder der Mietvertrag gekündigt, muss der Haushalt aufgelöst werden. Auch das ist in der Regel ohne Hilfe sehr zeitintensiv. Angehörige können dafür ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen. Der Makler kann bei der Suche unterstützend zur Seite stehen.

 

Wollen Sie wissen was mit der Immobilie Ihres pflegebedürftigen Angehörigen geschehen soll? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/checkliste-umzug-pflegeheim/

https://flixumzuege24.de/umzug-pflegeheim-kostenerstattung/

https://www.bagfw.de/themen/qualitaetsindikatoren-in-der-stationaeren-pflege

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Täglich unterstützen wir Eigentümer beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Lesen Sie schwarz auf weiß, weshalb unsere Kunden die Zusammenarbeit mit uns schätzen. Was sie denken, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

Werner und Dagmar P. (Namen geändert) wandten sich mit dem Wunsch nach einer ausführlichen und fachlich kompetenten Beratung an uns. Ihr Fazit:

Ein Makler, der versteht was wir brauchen!

Dagmar P.

„Mein Mann und ich wohnen seit über 40 Jahren in unserem Haus. Wir sind schon länger nicht mehr die Jüngsten. Die gesundheitlichen Probleme machten uns immer mehr zu schaffen. Bei mir fing es mit kleinen Dingen an. Der Rücken schmerzte immer öfter. Aber einschränken wollte ich mich deswegen nicht. Ich verbrachte immer noch gerne Zeit mit der Gartenarbeit. Außer dass ich längere Pausen einlegen musste, war alles gut. Das änderte sich an dem Tag als ich von der Treppe fiel. Seitdem sitze ich querschnittsgelähmt im Rollstuhl.“

Werner P.

„Seit meine Frau auf den Rollstuhl angewiesen ist, musste ich viele Dinge für sie übernehmen und daher die Treppen öfter hochsteigen. Meine Arthritis in den Gelenken wurde davon nicht besser. So konnten wir nicht weitermachen.“

Dagmar P.

„Werner und ich ließen uns im Maklerbüro beraten. Ich bin begeistert wie geduldig, unsere Situation angehört wurde. Ich fühlte mich sofort gut verstanden. Die Zusammenarbeit beim Verkauf unseres Hauses verlief sehr professionell. Uns wurden sogar die Behördengänge abgenommen. Das professionell erstellte Exposé zeigte auch schnell Wirkung. Es gab viele Interessenten. Bei den Besichtigungen mussten wir nicht dabei sein. Alles verlief angenehm und stressfrei.“

Werner P.

„Durch den Hausverkauf hatten wir genug Geld für einen entspannten Umzug. Dank der tollen Hilfe fanden wir schnell eine barrierefreie Eigentumswohnung, die zu unseren Bedürfnissen passt. Meine Frau erlangte dadurch ein Teil Ihrer Selbstständigkeit zurück.“

 

Suchen Sie ein barrierefreies Zuhause oder möchten Sie ihr Haus altersgerecht umbauen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

 

 

Weitere Informationen zum Wohnen im Alter finden Sie hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/?wt_cc1=wohnen&wt_cc2=pri|bestandimmobilie&wt_mc=6918175651_213337444717&wt_kw=b_6918175651_%2Bbarrierefrei%20%2Bkfw&wt_cc3=6918175651_kwd-357644252097_213337444717

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/altersgerecht-wohnen/altersgerecht-wohnen-node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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In einem Haushalt leben immer seltener mehr als drei Personen. Die klassische Familienkonstellation bestehend aus Vater-Mutter-Kind weicht vermehrt Single- und Zweipersonenhaushalten. Dieser Trend ist seit längerem zu beobachten und hat bedeutende Auswirkungen für den Wohnungsmarkt. Denn auf der einen Seite gibt es immer kleinere Haushalte und auf der anderen nimmt die Gesamtanzahl der Haushalte immer weiter zu. Wie sinnvoll ist es aktuell für Eigentümer und Vermieter eine Grundrissveränderung von Mehrraumwohnungen vorzunehmen?

Den passenden Mieter bzw. Käufer für eine Wohnung zu finden, ist bei der Flut der Wohnungsanfragen im Moment nicht leicht. Zudem macht es Sinn, die Wohnung an die Nachfrageentwicklung anzupassen. Dabei sollte man die Bevölkerungsentwicklung und die Altersstruktur betrachten. Ein- bis Dreizimmerwohnungen lassen sich bei stark zunehmender und kleinerer Zahl von Haushalten besser vermieten oder verkaufen. Einige Vermieter und Eigentümer nehmen daher gerne Grundrissveränderungen vor.

Auseinandersetzungen mit Mietern

Sind die Wohnungen noch vermietet, muss man mögliche Reaktionen der Mieter berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen sind aufwendig, besonders wenn der Mieter für den Maßnahmenzeitraum eine Übergangswohnung nutzen muss. Außerdem wird die Miete danach meistens teurer. Es kann vorkommen, dass strittige Angelegenheiten vor Gericht ausgehandelt werden müssen. Im schlimmsten Fall wird es für den Vermieter teuer und die Wohnung muss auf Grundlage eines Urteils wieder zurückgebaut werden. Langandauernde Rechtsstreitigkeiten ziehen das Projekt zudem unnötig in die Länge.

Auflagen beachten

Generell sollten Grundrissveränderungen gut durchdacht sein. Unter bestimmten Bedingungen haben Mieter diese zu dulden. Für den Mieter müssen die Vorteile aus der Maßnahme aber überwiegen. Wenn zum Beispiel das Bad verkleinert oder vergrößert werden soll, können Mieter hingegen nicht so leicht Ihren Widerspruch durchsetzen. Ob eine Maßnahme baurechtlich sicher ist, sollte daher überprüft werden. Ein Makler kann Eigentümer zur aktuellen Lage und die Herausforderungen einer geplanten Maßnahme beraten.

Mietwohnung oder Eigentumswohnung

Eingriffe wie Mietendeckel oder Mietpreisbremse machen es Immobilienbesitzern nicht leicht. Lohnt sich die Wohnungsvermietung dann aktuell? Für einige Immobilienbesitzer scheint der Verkauf von Eigentumswohnungen gelegentlich die bessere Lösung zu sein. Allerdings wurde im Mai das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, was die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beschränken soll. Ob sich eine Vermietung oder ein Verkauf im Einzelfall mehr lohnt, kann ein lokaler Qualitätsmakler feststellen. Zudem kann er bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen unterstützen und beraten. Die Suche nach dem passenden Käufer erleichtert der Makler ebenfalls.

Vermieten oder doch verkaufen? Finden Sie raus, ob sich ein Umbau lohnt. Kontaktieren Sie uns!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0718/grundrissaenderung-durch-vermieter-vorteile-muessen-nachteile-ueberwiegen-071819.htm

https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/chaos-bei-der-regulierung-der-mieten-mietendeckel-bremse-stopp-oder-was-jetzt-1030506042

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Baudenkmale sind architektonisch schön anzusehen und haben einen gewissen Charme. Allerdings gibt es wegen des Denkmalschutzes einige Auflagen zu beachten. Auch bei Sanierungsarbeiten. Der Verkauf solch einer Immobilie ist daher nicht leicht, vor allem wenn diese gewinnbringend an den Käufer gebracht werden soll. Was ist also für einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf wichtig?

Eigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie für viel Geld aufwendig saniert oder modernisiert haben, bekommen vom Staat Steuerprivilegien. Wurde die Immobilie aufgewertet, kann für den Verkauf grundsätzlich mehr Geld verlangt werden. Wer gewinnbringend verkaufen möchte, steht aber nicht selten vor dem Problem, dass die Immobilie zu einem viel niedrigeren Preis verkauft wird. Im schlimmsten Fall wird das denkmalgeschützte Haus zur Fehlinvestition. Woran liegt das?

Steuerliche Erleichterung? – Nicht für neue Eigentümer!

Neue Eigentümer profitieren nicht mehr von den Steuerprivilegien wie beispielsweise der AfA (Absetzung für Abnutzung). Das sind die steuerlichen Absetzungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die denkmalgeschützte Immobilie. Viele Kaufinteressenten sind daher nicht bereit, viel Geld für das denkmalgeschützte Gebäude auszugeben. Hinzu kommt, dass für die Instandhaltung denkmalgeschützter Immobilien oft deutlich mehr Geld als bei Gebäuden ohne Denkmalschutz investiert werden muss. Bauliche Maßnahmen unterliegen außerdem strengen amtlichen Auflagen. Der Eigentümer ist dennoch zum Erhalt eines bewohnbaren Zustands bei solch einer Immobilie gesetzlich verpflichtet.

Wichtige Verkaufsdokumente

Zu den üblichen Unterlagen für den Immobilienverkauf müssen bei einer denkmalgeschützten Immobilie noch zusätzliche Dokumente bereitgehalten werden. Besonders wichtig ist der Denkmalschutznachweis, den die zuständige Denkmalschutzbehörde ausstellt. Welche Unterlagen für das jeweilige Baudenkmal noch wichtig sind und wo man diese herbekommt, kann Ihnen ein kompetenter Makler mitteilen. Er unterstützt den Eigentümer zudem bei der Beschaffung der Unterlagen.

Was Eigentümer bedenken sollten

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie verkauft muss an die Spekulationsfrist denken. Innerhalb dieser zehnjährigen Frist kann ein Eigentümer sein Baudenkmal nur unter Versteuerung des Gewinns an den Käufer bringen. Auch die AfA, genauer genommen die finanziellen Aufwendungen für die Sanierung, die innerhalb der Spekulationsfrist steuerlich abgesetzt wurden, gelten nun als Gewinn. Wer Fragen zu den rechtlichen und finanziellen Aspekten hat, ist gut beraten sich einen Immobilienexperten zur Hilfe zu holen. Ein professioneller Makler schafft es trotz aller Herausforderungen, die eine denkmalgeschützte Immobilie mit sich bringt, durch sein Verhandlungsgeschick einen marktgerechten Kaufpreis für das Objekt zu erzielen.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer denkmalgeschützten Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.immobilie-denkmal.info/category/denkmalschutz/

https://www.praxiswissen-immobilien.de/baudenkmal/

https://www.das-baudenkmal.de/wissenswertes/rechtliches/vertragswerke/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Im Alter noch im eigenen Haus zu wohnen, ist für viele Eigentümer ein großer Wunsch. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente bei vielen kaum zum Leben reicht. Wenn dann das Haus noch nicht komplett abbezahlt ist, wird es finanziell eng. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Immobilienverrentung können Abhilfe schaffen, ohne ausziehen zu müssen. Welche Optionen haben Eigentümer, wenn zum Beispiel mit der Einmalzahlung verrentet wird?

Grundsätzlich läuft eine Immobilienverrentung so ab: Das Haus wird an zum Beispiel an einen Investor verkauft. Der Eigentümer bleibt aber im Haus wohnen. Das nennt man kostenloses Wohnrecht. Der Verkäufer erhält das aus der Immobilie herausgelöste Kapital vom Käufer. Möchte man als Eigentümer bei der Gestaltung seines Vermögens einen größeren Spielraum haben, ist die Einmalzahlung eine gute Wahl.

Vorteile der Einmalzahlung

Was bedeutet der größere gestalterische Spielraum, den die Einmalzahlung bietet? Durch eine Einmalzahlung ist es u.a. möglich, das restliche Darlehen für das Haus mit einem Mal abzuzahlen. Zusätzlich könnte der langersehnte Wunsch nach einer schönen Reise erfüllt werden. Aber nicht nur finanziell bietet eine Einmalzahlung Vorteile. Der Vertrag kann sehr gut an die Bedürfnisse von Käufer und Verkäufer angepasst werden.

Einmalzahlung mit Rente kombinieren

Eine Einmalzahlung kann zusammen mit dem kostenlosen Wohnrecht mit einer regelmäßigen Rentenzahlung kombiniert werden. Vertraglich kann der Verkäufer zwischen einer zeitlich festgelegten oder einer lebenslangen Rentenzahlung wählen. Egal welche Kombination vereinbart wird, die Höhe der Rentenzahlung wirkt sich auf den Betrag der Einmalzahlung aus. Welche Rentenform optimal zur Situation des Verkäufers passt und was dieser dabei bedenken sollte, weiß ein verrentungserfahrener Makler am besten.

Wechselbeziehung zwischen Renten- und Einmalzahlung

Hat sich der Eigentümer für die Verrentung mit einer Mischung aus Einmal- und Rentenzahlung entschieden, steht nur noch eine Frage im Raum. Wie hoch sollen Auszahlungen sein? Das müssen Sie dabei wissen: Je höher die regelmäßige Rentenzahlung ist, umso geringer fällt die einmalige Kapitalzahlung aus.

Wie hilft der Makler?

Der Makler bietet mit Blick auf die jeweilige Situation des Verkäufers die besten Lösungen für die gesamte Abwicklung der Verrentung. Er bringt den passenden Verkäufer mit dem passenden Käufer zusammen. Auch um die genaue Berechnung der Rentenhöhe kümmert sich der Immobilienprofi. Zudem hilft er bei den aufwendigen Vertragshandlungen und sorgt dafür, dass alle Bedürfnisse optimal berücksichtigt werden.

Sie wollen mehr über die Möglichkeiten einer Immobilienverrentung erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.degiv.de/immobilienverrentung/

https://www.deutsche-leibrenten.de/

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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